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   BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 3/93   

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https://dejure.org/1995,12458
BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 3/93 (https://dejure.org/1995,12458)
BSG, Entscheidung vom 24.01.1995 - 8 RKn 3/93 (https://dejure.org/1995,12458)
BSG, Entscheidung vom 24. Januar 1995 - 8 RKn 3/93 (https://dejure.org/1995,12458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der Wartezeiten - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Aufnahme eines befristeten Arbeitsverhältnisses zur Erfüllung der Wartezeiten - Arbeitsverhältnis als Scheinvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 36/91

    Mißglückter Arbeitsversuch

    Auszug aus BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 3/93
    Schon dies spricht gegen ihre Anwendung auch auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung (so auch BSG vom 11. Mai 1993, BSGE 72, 221, 224 = SozR 3-2200 § 165 Nr. 10).

    Der vorliegende Fall bietet jedoch keinen Anlaß, jenes durchaus umstrittene Rechtsinstitut (vgl hierzu neuerdings eingehend und ansatzweise distanzierend BSG vom 11. Mai 1993, BSGE 72, 221, 222 ff = SozR 3-2200 § 165 Nr. 10) auch für das Beitragsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung zu übernehmen (s auch BSG - Großer Senat - vom 11. Dezember 1973, BSGE 37, 10, 12 zur unterschiedlichen Bedeutung des Begriffs "Beschäftigungsverhältnis" in verschiedenen Versicherungszweigen; ferner KassKomm/Seewald § 7 SGB IV RdNr 23 - Stand: Juli 1991 - für eine Begründung des Rechtsinstituts außerhalb des § 7 SGB IV).

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 3/93
    Dies gilt nicht nur für die Monate September und Dezember 1988 sowie Januar 1989, in denen er tatsächlich gearbeitet hat; auch in der Zeit, in der er Tarifurlaub genommen hat, hat er sich im üblichen Umfang dem Weisungsrecht des Arbeitgebers untergeordnet, worauf es zur Feststellung eines entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses entscheidend ankommt (BSG vom 21. April 1993, SozR 3-4100 § 168 Nr. 11 S 29 mwN).
  • BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 69/92

    Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 3/93
    Das Arbeitsverhältnis bestand nicht nur als "leere Hülse" - wie in jenen Fällen, in denen ein Arbeitsverhältnis trotz unabsehbar andauernder Arbeitsunfähigkeit fortgesetzt wird (zur leistungsrechtlichen Behandlung eines derartigen Arbeitsverhältnisses vgl BSG vom 28. September 1993, SozR 3-4100 § 101 Nr. 5 S 13 ff mwN).
  • BSG, 20.07.1988 - 12 RK 23/87

    Gesellschafter - Beschäftigung - Haftung

    Auszug aus BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 3/93
    § 117 BGB trifft den Fall, daß die Vertragsparteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, die mit dem Vertrag verbundenen Rechtswirkungen jedoch nicht eintreten lassen wollen (vgl BSG vom 20. Juli 1988, SozR 7610 § 705 Nr. 3 mwN).
  • Drs-Bund, 08.10.1975 - BT-Drs 7/4122
    Auszug aus BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 3/93
    Dann aber bestehen keine Bedenken dahingehend, auch hier aus dem Bestehen des Arbeitsverhältnisses auf das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses im sozialversicherungsrechtlichen Sinne zu schließen (vgl BT-Drucks 7/4122 S 31; Gagel SGb 1985, 268, 270 f).
  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90

    Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden

    Auszug aus BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 3/93
    Solange Arbeitsentgelt gezahlt wird, kann ein Beschäftigungsverhältnis auch dann bestehen, wenn keine Arbeitsleistung erbracht wird (BSG vom 18. April 1991, BSGE 68, 236, 240 mwN = SozR 3-4100 § 104 Nr. 6).
  • BSG, 11.12.1973 - GS 1/73

    Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses -

    Auszug aus BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 3/93
    Der vorliegende Fall bietet jedoch keinen Anlaß, jenes durchaus umstrittene Rechtsinstitut (vgl hierzu neuerdings eingehend und ansatzweise distanzierend BSG vom 11. Mai 1993, BSGE 72, 221, 222 ff = SozR 3-2200 § 165 Nr. 10) auch für das Beitragsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung zu übernehmen (s auch BSG - Großer Senat - vom 11. Dezember 1973, BSGE 37, 10, 12 zur unterschiedlichen Bedeutung des Begriffs "Beschäftigungsverhältnis" in verschiedenen Versicherungszweigen; ferner KassKomm/Seewald § 7 SGB IV RdNr 23 - Stand: Juli 1991 - für eine Begründung des Rechtsinstituts außerhalb des § 7 SGB IV).
  • BSG, 21.02.1989 - 5/5b RJ 48/87

    Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit bei behinderten Versicherten

    Auszug aus BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 3/93
    Zwar kann EU auch allein dadurch entstehen, daß ein Versicherter ohne Änderung seines Gesundheitszustandes seinen behindertengerechten Arbeitsplatz verliert (BSG vom 21. Februar 1989, SozR 2200 § 1247 Nr. 57).
  • BSG, 27.09.1979 - 4 RJ 115/78

    Wartezeitfiktion - Eintritt des Versicherungsfalles - Ausbildung

    Auszug aus BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 3/93
    Diese Voraussetzungen könnten bei einem Versicherungsfall im März 1987 erfüllt sein, wenn sich der Kläger im März 1981 noch in Schulausbildung befunden hätte (s BSG vom 27. September 1989, BSGE 43, 47, 48 f = SozR 2200 § 1252 Nr. 1).
  • BSG, 20.08.1987 - 5a RKn 18/86

    Voraussetzungen für eine versicherungspflichtige Beschäftigung - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 24.01.1995 - 8 RKn 3/93
    Dies heißt jedoch nicht, daß bei Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses nie EU vorliegen kann (s auch BSG vom 20. August 1987 - 5a RKn 18/86 - sowie § 44 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbs SGB VI idF durch Art. 3 2. SED-UnBerG - BGBl 1994, 1311, 1319).
  • BSG, 13.07.1988 - 5/5b RJ 28/87

    Anspruch auf die Gewährung einer Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit -

  • LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 11 KR 2278/09

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch ist keine laufende Geldleistung -

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Vertragsparteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen wollen, die mit dem Vertrag verbundenen Rechtswirkungen jedoch nicht eintreten lassen wollen (vgl BSG, Urteil vom 24. Januar 1995 - 8 Rkn 3/93 = juris Rdnr 17; siehe hierzu im Übrigen auch bereits Beschluss des SG vom 2. Oktober 2002 - S 8 KR 4243/03 ER).
  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 86/94

    Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe

    Unter diesen Umständen hat der Kläger eine beitragspflichtige (entgeltliche) Beschäftigung (§ 168 Abs. 1 Satz 1 AFG in der jeweils geltenden Fassung) vor dem 5. September 1990 spätestens seit 1. August 1988 nicht mehr ausgeübt, weil es an einer für das Beschäftigungsverhältnis erforderlichen Eingliederung in den Betrieb - wenn auch nur in Form einer tatsächlichen Entgeltzahlung - oder an einem Anspruch auf Weiterzahlung des Entgelts trotz nicht erbrachter Arbeitsleistung (§§ 323, 615 Bürgerliches Gesetzbuch) fehlt (hierzu insgesamt: BSGE 73, 90, 93 ff mwN = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4; 73, 126, 127 ff mwN = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5; vgl auch BSG, Urteil vom 24. Januar 1995 - 8 RKn 3/93 -, unveröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2020 - L 5 KR 4515/18

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Vertragsparteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen wollen, die mit dem Vertrag verbundenen Rechtswirkungen jedoch nicht eintreten lassen wollen (BSG, Urteil vom 24.01.1995 - 8 Rkn 3/93 -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2020 - L 5 KR 4514/18

    Krankenversicherung - Vorliegen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Vertragsparteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen wollen, die mit dem Vertrag verbundenen Rechtswirkungen jedoch nicht eintreten lassen wollen (BSG, Urteil vom 24.01.1995 - 8 Rkn 3/93 -, in juris).
  • LSG Hessen, 16.11.1999 - L 12 RJ 748/97

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - fehlgeschlagener Arbeitsversuch

    Eine Beschäftigungszeit von 15 Wochen kann entgegen der Ansicht des Sozialgerichts nicht als fehlgeschlagener Arbeitsversuch gewertet werden, sofern man diese Rechtsfigur überhaupt im Rentenrecht für anwendbar hält (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 1995 -- 8 RKn 3/93 m.w.N. -- in Kompaß 1995, 301).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - L 4 KR 5244/10
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Vertragsparteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen wollen, die mit dem Vertrag verbundenen Rechtswirkungen jedoch nicht eintreten lassen wollen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 1995 - 8 RKN 3/93 -, in juris).
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